3.2 noch nicht rechtskräftig war, die angefochtene Kostenverfügung wird ohnehin um die darauf entfallenden Kosten gekürzt. Beim restlichen Inhalt der Verfügung vom 24. September 2021 handelte es sich lediglich um eine Zwischenverfügung, die nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens RA Nr. 120/2021/80 und auch nicht selbständig anfechtbar war.