Die Aufwandgebühr II beträgt CHF 90.– pro Stunde (Art. 1 Abs. 1.1.2 Gebührenverordnung). Für baupolizeiliche Massnahmen (Verfahrensinstruktion, Verfügungen) wird eine Aufwandgebühr II verrechnet (Anhang Ziff. 5.12.1 Gebührenverordnung). Für Drittkosten wie Amts- und Fachberichte sowie Stellungnahmen wird die Gebühr weiterverrechnet (Anhang Ziff. 5.13.1 Gebührenverordnung).