a) In Ziffer 3.4 der angefochtenen Verfügung hat die Vorinstanz die Gesamtkosten des Baupolizeiverfahrens in der Höhe von CHF 14 191.50 dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Beschwerdeführer rügt, diese Kostenauflage sei pauschal und undifferenziert lediglich mit dem Hinweis, er sei der Verursacher, und damit ohne genügende Begründung erfolgt.