30 GBR23 sind in der Kernzonen K2 vielfältigste Nutzungen erlaubt. Zugelassen sind Laden-, Büro-, Gewerbe- und Wohnbauten sowie öffentliche Nutzungen. Somit ist im vorliegenden Fall ein Mindestabstand von 16.8 m ein- 22 Siehe Ziff. 3 des G.________-Berichts vom 24. September 2019, Vorakten 1. Ordner Nr. 25 23 Baureglement der Einwohnergemeinde Sumiswald vom 17. Juni 2008 14/21 BVD 120/2022/23