Die heutige Situation werde aber insgesamt als ungünstig beurteilt. Die gleichzeitige Nutzung des betroffenen Bereichs als Freilauf und Zufahrt zum Stall könne die Emissionen auf der verschmutzten Fläche intensivieren und diese vergrössern. Da der Landwirtschaftsbetrieb des Beschwerdeführers in der heutigen Situation mit Sicherheit in der Umgebung, insbesondere auf dem Grundstück des Beschwerdegegners, zu übermässigen Geruchsimmissionen führe, werde empfohlen, die Emissionen aus dem Freilauf der Ziegen zu reduzieren oder zu eliminieren. Dazu sei anzustreben, dass der Auslauf der Ziegen ebenfalls auf die Ostseite des Stallgebäudes verlegt werde.