b) Hinsichtlich des Ziegenfreilaufs führt der G.________-Bericht aus, der Freilaufbereich der Ziegen reiche bis an die Parzellengrenze des Nachbargrundstücks. Selbst kleine Geruchsemissionen führten daher auf Teilen des Nachbargrundstücks sofort zu rechnerisch übermässigen Immissionen. Allerdings seien solche Berechnungen nicht zuverlässig. Der Entscheid, ob und wann diese Geruchsquelle trotz Nähe zum Nachbargrundstück als tolerierbar eingestuft werden könne, müsse von den zuständigen Behörden getroffen werden. Die heutige Situation werde aber insgesamt als ungünstig beurteilt.