nuar 2019 davon aus, dass für die Abluft ein Abluftkanal über Dach geplant sei. Auch der G.________-Bericht verlangt keine Stilllegung des Stalls Nr. 43a, sondern die Abführung der Abluft aus diesem Stall über einen Kamin mit einer gewissen Mindesthöhe. Mit Verfügung vom 23. April 2020 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer unter anderem auf, die Projektpläne des Baugesuchs für das Aufsetzen eines Entlüftungskanals zu überarbeiten. Diese Aufforderung wiederholte die Gemeinde mit Verfügung vom 11. März 2021. Da der Beschwerdeführer dieser Aufforderung nicht nachkam, führte die Gemeinde in ihrer Verfügung vom 24. September 2021 aus, sie beabsichtige den Bauabschlag zu erteilen.