Zunächst hat er den Ausblas ohne die erforderliche Baubewilligung eingebaut. Weiter hat er sich bereits anlässlich eines Vermittlungsversuchs der Regierungsstatthalterin vom 15. März 2017 bereit erklärte, die Möglichkeit für den Einbau einer Dachentlüftung beim Tierstall abzuklären, so dass die Entlüftung zur Entlastung des Beschwerdegegners nach oben erfolgen würde.18 Dementsprechend reichte der Beschwerdeführer am 18. Januar 2019 eine Projektänderung in einem bereits hängigen Baubewilligungsverfahren ein, die das Aufsetzen eines Entlüftungskanals vorsah, so dass die Abluft des Stalls nicht mehr bodennah, sondern über das Dach des Stalls abgegeben würde.