Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, hält in seiner im Beschwerdeverfahren RA Nr. 120/2020/19 eingereichten Stellungnahm vom 15. Juni 2020 zum G.________-Bericht fest: «Das umfangreiche Gutachten (…) haben wird geprüft und für vollständig, nachvollziehbar und plausibel befunden. (…) Somit sind die Emissionen ungeachtet der wirtschaftlichen Tragbarkeit zu reduzieren. Die im Gutachten vorgeschlagenen Massnahmen erachten wir als geeignet und zielführend.» 13 Empfehlung zur Beurteilung von Gerüchen, Geruchsempfehlung, BAFU, Entwurf Dezember 2015