Da diese Bestimmung von diversen Annahmen abhängt, kann von dieser Kaminhöhe in folgenden Fällen abgewichen werden: (…).» Gemäss «Gesamtbeurteilung und Empfehlungen» des G.________-Berichts führt der Landwirtschaftsbetrieb des Beschwerdeführers insbesondere auf dem Grundstück des Beschwerdegegners mit Sicherheit zu übermässigen Geruchsimmissionen.