Der G.________-Bericht hält zunächst fest, dass sich die Beurteilung der Immissionen nach der Geruchsempfehlung13 richte. Die Kernzone gelte als Mischzone, demnach würden mehr als 15% Geruchsstunden als übermässig gelten. Hinsichtlich Stallabluft hält der G.________-Bericht Folgendes fest: «Die aktuelle Abluftführung mit einem horizontalen Ausblas ist aus Sicht des Immissionsschutzes ungünstig, dies wird auch in der lmmissionsprognose bestätigt. Abbildung 8 zeigt klar, dass in der heutigen Situation schon der Ausblas alleine sehr wahrscheinlich zu übermässigen Immissionen auf dem Nachbargrundstück führt.