Diese Schlussfolgerungen gelten unter der Annahme, dass keine wesentlichen betriebsfremden Geruchsquellen in der Umgebung vorhanden sind. Häufig auftretende Geruchsimmissionen aus Quellen, die nicht zum Betrieb A.________strasse 43 gehören, können die Beurteilung beeinflussen, da ein gewisser Anteil der Geruchsstunden dann nicht mehr letzterem angelastet werden kann. Trotz dieser schwierigen Situation lassen sich gewisse klare Schlussfolgerungen ziehen und entsprechende Empfehlungen ableiten. Eine abschliessende Beurteilung ist aber nicht möglich.»