Von dieser Faustregel ist auszugehen, solange nicht aufgrund genauer Abklärungen etwas Anderes zu erwarten ist. Zwar befasst sich der FAT-Bericht 476 in erster Linie mit der vorsorglichen Emissionsbegrenzung, er dient aber auch als Hilfsmittel zur Beurteilung, ob die Tierhaltungsanlage übermässige Immissionen verursacht.11