Der genaue Sachverhalt hinsichtlich der Entwicklung des Landwirtschaftsbetriebs im und um das Gebäude Nr. 43a seit Inkrafttreten der LRV ist unter den Verfahrensbeteiligten zwar umstritten. Klar ist aber, dass am 29. April 1987 die Baubewilligung für den Einbau eines Rinderstalls in das bestehende Gebäude Nr. 43a erteilt wurde. Die Gewässerschutzbewilligung vom 24. April 1987 beinhaltete eine Tierhaltung von sechs Kühen, vier Rindern, einem Kalb und zwei Mutterschweinen.6 Am 15. Juli 2008 wurde für das Gebäude Nr. 43a eine Baubewilligung für «Umbau Stelleinteilung. Einbau von zusätzlichen Fenstern. Anpassung des best. Bodenniveaus. Erweiterung Güllergrube.