Die Verfahrensbeteiligten erhielten die Gelegenheit, sich zu dieser Stellungnahme des AUE zu äussern. Davon machte die Gemeinde mit Eingabe vom 7. November 2022, der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 11. November 2022 und der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. November 2022 Gebrauch. Nachdem der Beschwerdeführer Gelegenheit erhalten hatte, die aus seiner Sicht notwendigen Fakten zusammenzutragen, reichte er am 16. Januar 2023 eine entsprechende Stellungnahme ein. Darin stellt er sich auf den Standpunkt, dass nur die Sanierung einer bestehenden Anlage zur Diskussion stehe, wofür das AUE und nicht die Gemeinde zuständig wäre.