Die Gemeinde Sumiswald beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 10. Juni 2022 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 22. September 2022 holte das Rechtsamt beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme zur Frage ein, ob es sich beim Betrieb des Beschwerdeführers um eine neue oder eine bestehende Anlage im Sinne der LRV2 handelt. In der Stellungnahme vom 24. Oktober 2022 kommt das AUE zum Schluss, es handle sich um eine Neuanlage. Die Verfahrensbeteiligten erhielten die Gelegenheit, sich zu dieser Stellungnahme des AUE zu äussern.