Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (…) erhoben werden. (…) 3.6. Eröffnung (…) 5/21 BVD 120/2022/23 Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 5. Mai 2022 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt die Aufhebung der Ziffern 3.2, 3.3 und 3.4 der Verfügung vom 5. April 2022; eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.