Der Bereich, für den das Benützungsverbot gilt, ist innert 30 Tagen mit einer provisorischen Abschrankung (Holz oder Metall) vom übrigen Bereich abzutrennen. Kommt der Angezeigte dem Bau der Abschrankung nicht nach, lässt die Gemeinde auf Kosten des Angezeigten die Abschrankung ersatzvornahmeweise selber oder von Dritten installieren. 3.4. Die Gesamtkosten des Baupolizeiverfahrens, ausmachend CHF 14’191.50, werden dem Verfügungsadressaten auferlegt. 3.5. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (…) erhoben werden.