3.1. Die parteilichen Eingaben vom 20. Dezember 2021 (Anzeigende) und vom 25. Januar 2022 (Verfügungsadressat) werden zu den Akten genommen und der jeweiligen Gegenpartei zur Kenntnis gebracht. 3.2. Die Hochbaukommission erlässt ein Benützungsverbot für den Gebrauch des bodennahen, horizontalen Ausblases. 3.3. Die Hochbaukommission erlässt für den Teil des Freilaufbereichs der Ziegen, der den halben Mindestabstand nach FAT 476 unterschreitet, ein Benützungsverbot. Der Bereich, für den das Benützungsverbot gilt, ist innert 30 Tagen mit einer provisorischen Abschrankung (Holz oder Metall) vom übrigen Bereich abzutrennen.