Eine Beschwerde gegen die Zwischenverfügung kann auch dann geführt werden, wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde (Art. 61 Abs. 2 und 3 VRPG). 3.7. Eröffnung (…) Gegen diese Verfügung wurde keine Beschwerde erhoben. 5. Am 5. April 2022 erliess die Gemeinde eine «Wiederherstellungsverfügung» in dieser Sache mit folgendem Inhalt: