3.6. Rechtsmittelbelehrung Soweit es sich hierbei um eine Verfügung handelt (Ziffer 3.2 und 3.3 [betreffend Nichteintreten Baugesuch]), können die Betroffenen gegen diese Verfügung innert 30 Tagen nach Erhalt Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (…) einreichen. Soweit es sich bei der vorliegenden Verfügung um eine Zwischenverfügung handelt (Ziffer 3.1 und Ziffer 3.3 [betreffend