Hiermit erhalten die Parteien die Gelegenheit, innert 15 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung zu den Absichten der Hochbaukommission in Bezug auf das Benützungsverbot Stellung zu nehmen (rechtliches Gehör). Nach Ablauf dieser Frist wird die Hochbaukommission entsprechend verfügen. 3.5. Die Kosten für das Ausarbeiten dieser Verfügung betragen CHF 640.00. Sie werden gleich wie bereits die Kosten für die Zwischenverfügungen vom 11. März 2021 und vom 24. September 2021 der Hauptsache zugeschlagen. 3.6. Rechtsmittelbelehrung