Nach Ablauf dieser Frist wird die Hochbaukommission entsprechend verfügen. 3.4. Die Kosten für das Ausarbeiten dieser Verfügung betragen CHF 640.00. Sie werden gleich wie bereits die Kosten für die Zwischenverfügung vom 11. März 2021, ausmachend CHF 12'181.50, der Hauptsache zugeschlagen. 3.5 Rechtsmittelbelehrung Soweit es sich hierbei um eine Verfügung handelt (Ziffer 3.2), kann der Verfügungsadressat gegen diese Verfügung innert 30 Tagen nach Erhalt Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (…) einreichen.