Der Rückbau wird am 31. Mai 2022 vorgenommen. Der Angezeigte wird über die genaue Ausführung noch informiert. Falls notwendig, wird sich die Gemeinde mit Polizeigewalt Zugang verschaffen (Art. 45 Abs. 3 BauG). Die Kostenverfügung für die Vornahme der Ersatzvornahme erfolgt nach Abschluss der Rückbauarbeiten. 3.3. Der Verfügungsadressat erhält hiermit die Gelegenheit, innert 30 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung zu den Absichten der Hochbaukommission in Bezug auf die Emissionen aus dem Freilauf der Ziegen Stellung zu nehmen (rechtliches Gehör). Nach Ablauf dieser Frist wird die Hochbaukommission entsprechend verfügen.