3.1. Die Parteien erhalten hiermit die Gelegenheit, innert 30 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung zu den Absichten der Hochbaukommission in Bezug auf das Baugesuch (Nr. 2016-0055) und in Bezug auf die Vornahme der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes in Sachen Entwässerung des Vorplatzes Stellung zu nehmen (rechtliches Gehör). Nach Ablauf dieser Frist wird die Hochbaukommission entsprechend verfügen. 3.2. Der Siloaufbau wird durch die Gemeinde nach Art. 47 Abs. 1 BauG auf Kosten des Verfügungsadressaten durch Dritte vorgenommen. Der Rückbau wird am 31. Mai 2022 vorgenommen.