10 BewD zu erfüllen. 3.4. Wird den Anordnungen, den Auflagen und den Bedingungen unter Punkt 3.1 - 3.3 bis zu den festgesetzten Fristen nicht nachgekommen, wird die Bauverwaltung über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands mit Kostenfolge entscheiden, respektive die Ersatzvornahme nach Ziffer 3.2 anordnen. 3.5. Die Kosten, die in dieser Sache bisher angefallen sind, inkl. der Kosten für das Ausarbeiten dieser Verfügung betragen Fr. 12'181.50. Die Gesamtkosten werden der Hauptsache zugeschlagen. 3.6 Rechtsmittelbelehrung