Der Nachweis ist vorgängig von der Bauherrschaft zu erbringen. Da der Stall nicht das ganze Jahr gleich belegt ist, bedingt dies aber mindestens eine Messkampagne im Sommerhalbjahr 2021 und eine im Winterhalbjahr 2021-22. Die Ergebnisse der Messkampagnen sind nach Abschluss der Messperiode umgehend einzureichen. 3.2. Der Siloaufbau ist durch den Verfügungsadressaten innert vier Monaten ab Rechtskraft dieser Zwischenverfügung auf die am 29. April 1987 bewilligte Höhe/Volumen zurückzubauen.