betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Sumiswald vom 5. April 2022 (Freilaufbereich Ziegen, Abluftführung; Benützungsverbot) I. Sachverhalt 1. Nachdem sich der Beschwerdegegner wiederholt bei der Gemeinde Sumiswald über den Betrieb des Beschwerdeführers beklagt hatte, eröffnete die Gemeinde mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 ein baupolizeiliches Verfahren. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2018 teilte der Nachbar mit, er beteilige sich am Baupolizeiverfahren als Partei. Am 23. April 2020 erliess die Gemeinde in dieser Sache eine «Verfügung» mit folgendem Inhalt: