1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Affoltern im Emmental vom 11. April 2022 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Affoltern i.E., Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat