Höhenunterschiede von Nachbargebäuden werden vielmehr bereits mit der Regelung von Ziffer 3.2 Abs. 3 der Kamin-Empfehlung berücksichtigt.16 Die Beschwerdegegnerin hat den Kamin freiwillig auf 4.5 m erhöht. Damit ist der Kamin genügend hoch. Nachvollziehbar ist auch die Einschätzung der Abteilung Immissionsschutz des AUE, wonach der Einfluss des Kaminabschlusses bei genügender Höhe marginal ist. Die pauschale Behauptung, der Kamin müsse zur Sicherstellung der Austrittgeschwindigkeit isoliert werden, bleibt unsubstantiiert.17 Es bestehen insbesondere aufgrund der gemessenen Emmissionswerte keine Hinweise darauf, dass die Anlage diesbezüglich nicht fachgerecht ist.