e) Dass beim Rapport Feuerungskontrolle eine falsche Heizperiode angegeben ist, schadet nicht. Aufgrund der zeitlichen Abläufe und des Datums vom 31. März 2022 neben der Unterschrift ist klar, dass es sich um eine aktuelle Messung handelt. Gestützt auf die beiden Berichte der Abteilung Immissionsschutz des AUE und den Rapport der Abnahmemessung ist klar, dass die Beschwerdegegnerin vorliegend eine Pelletheizung mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger 70 kW eingebaut hat. Damit finden die gemäss Art. 89 Abs. 3 BauV verbindlich erklärten Regeln für kleine Feuerungsanlagen Anwendung (Ziffer 3.1 Kamin-Empfehlungen).