Feuerungswärme ausgewiesen. Dann sei diese massgebend. Es liege ihnen ein Foto vom Typenschild vor, welches eine Nennwärmeleistung vom 58.5 kW und eine Feuerungswärmeleistung von 63.6 kW ausweise. Es handle sich damit um eine Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von unter 70 kW.