d) Gemäss der von der Gemeinde eingeholten Stellungnahme vom 3. März 2022 der Abteilung Immissionsschutz des AUE beurteilte diese die Anlage aufgrund der Unterlagen und eines Augenscheins vor Ort am 25. Februar 2022. Die vorliegende Feuerung falle mit einer Feuerswärmeleistung von 67.25 kW gemäss Typenschild unter die Kategorie der kleinen Feuerungen der Kamin-Empfehlungen (Ziffer 3.1). Da der Abstand zum Wohnhaus B.________ 13 gemäss ihrer Messung mit einem Lasergerät mehr als 10 m betrage und es sich um ein begehbares Flachdach handle, müsse der Kamin gemäss Ziffer 3.2 der Kamin-Empfehlung eine Mindesthöhe von 2 m einhalten.