Wie dargestellt, weicht der Kamin zwar von der Baubewilligung ab. Gemäss den Stellungnahmen der Abteilung Immissionsschutz des AUE muss der Kamin jedoch eine Höhe von mindestens 2 m aufweisen und im Sinne der Vorsorge ist ein Kamin von 4.5 m begrüssenswert (vgl. dazu unter Ziffer 3 nachfolgend). Ein Rückbau auf die bewilligten 1.5 m würde damit einen rechtswidrigen Zustand bewirken und wäre damit nicht geeignet, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Es ist daher auf eine Wiederherstellung zu verzichten, zumal der heutige Zustand nur provisorisch 7 Vgl. dazu auch Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz des AUE vom 3. März 2022, unter B sowie