c) In den bewilligten Plänen ist die Pelletheizung eingezeichnet und im Energienachweis wird sie ebenfalls erwähnt. Die Gemeinde hat daher die Pelletheizung mit ihrem Entscheid vom 24. März 2020 bewilligt. Gemäss den bewilligten Plänen hat der Kamin eine Höhe von 1.5 m und befindet sich mittig an der Südseite des Gebäudeteils Keller/Technik. Weitere Auflagen zur Ausgestaltung fehlen. Aktuell hat der Kamin eine Höhe von ca. 4.5 m und befindet sich ca. 2.1 m von der rechten Aussenkante der Südseite dieses Gebäudeteils entfernt.7 Gemäss der Baueingabe von Ende März 2022 soll der Kamin künftig 1.5 m über das Satteldach des geplanten Zweifamilienhauses führen.