8. Der Beschwerdeführer hielt an seiner Beschwerde fest, worauf das Rechtsamt den Schriftenwechsel durchführte und beim AUE, Amt für Immissionsschutz, eine Stellungnahme und bei der Gemeinde die Vorakten einholte. Die Beschwerdegegnerin stellte sinngemäss den Antrag auf Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzung