6. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 29. April 2022 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental ein, welches die Beschwerde an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) weiterleitete. Der Beschwerdeführer stellte den Antrag, die Verfügung sei zu widerrufen bzw. zu korrigieren und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (insb. Art. 6 LRV2, den Kamin-Empfehlungen des BAFU3 und der Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, WEU) neu zu erlassen.