1. Die Pellet Feuerung B.________ 13, Parzelle Nr. F.________, Affoltern i.E. hält die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung ein. (siehe Beilage) 2. Die Kaminhöhe entspricht aktuell den Vorgaben der kantonalen Fachstelle (Amt für Umwelt und Energie). 3. Aufgrund des eingereichten Baugesuchs entspricht der Kamin aktuell einem Provisorium, welches die gesetzlichen Anforderungen einhält. 4. Die definitive Kaminhöhe wird mit dem Bauentscheid für das Zweifamilienhaus festgelegt. Diesbezüglich wird deshalb auf das entsprechende Baugesuchsverfahren verwiesen. Allfällige Eingaben betreffend Kaminhöhe sind in diesem Verfahren geltend zu machen. 5. [Rechtsmittelbelehrung] 6. [Eröffnung]