Die Abgase müssten ungehindert senkrecht nach oben austreten können. Gemäss E-Mail vom 7. März 2022 stellte die Gemeinde diese Stellungnahme dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin zu, wobei sie von letzterer zusätzlich die Zustellung einer Abnahmemessung sowie einer allfällig vorhandenen weiteren Messung des zuständigen Feuerungskontrolleurs sowie eine Stellungnahme zur Auflage in Bezug auf die Kaminhöhe verlangte. Die Beschwerdegegnerin erhöhte den Kamin von sich aus auf ca. 4.5 m. Gemäss Abnahmemessung vom 31. März 2022 ist die Pellet Feuerung sehr gut eingestellt und hält die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung klar ein.