3. Die Gemeinde bat die Abteilung Immissionsschutz des AUE im Januar 2022 um eine Stellungnahme. Am 24. Februar 2022 reichte der Beschwerdeführer eine Klage wegen Rauchimmissionen ein, in der er die niedrige Höhe des Kamins und dessen nicht vorschriftsgemässe Ausführung (nicht zulässige Hutze) bemängelte und die zeitnahe Überprüfung der Rechtmässigkeit der Heiz- und Kaminanlage und allenfalls die Einstellung deren Betriebs forderte. Die Abteilung Immissionsschutz des AUE verlangte in ihrer Stellungnahme vom 3. März 2022, der Kamin sei auf eine Höhe von mindestens 2 m über das Flachdach zu erhöhen. Die Abgase müssten ungehindert senkrecht nach oben austreten können.