1/9 BVD 120/2022/21 Auf Ersuchen des Beschwerdeführers bzw. der Gemeinde baute die Beschwerdegegnerin den Kamin anfangs November 2021 auf die bewilligte Höhe zurück. Mit E-Mail vom 5. November 2021 teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde mit, er werde sich demnächst um die materielle Seite des Problems (Einhaltung der Luftreinhalteverordnung, der Bauverordnung des Kantons und der Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt) kümmern.