2. Mit E-Mail vom 13. September 2021 informierte der Beschwerdeführer die Gemeinde über einen «sehr hässlichen, industriell anmutenden Hochkamin», welcher auf der Nachbarparzelle Nr. F.________ (im B.________ 13) erstellt worden sei und bat die Gemeinde, dessen Rechtmässigkeit zu überprüfen. Bei einer Begehung vor Ort vom 12. Oktober 2021 stellte die Gemeinde fest, dass der Kamin, bewilligt mit einer Höhe von 1.5 m, deutlich höher als bewilligt gebaut worden war. Der Bauherr begründe die Erhöhung damit, dass so der Rauch über die Nachbarhäuser wegziehe. 1 Vgl. dazu Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 9. Juni 2022 zur Einsprache im Bauverfahren 04-2022