k) Benützungsverbote allein sind für die Behörden schwierig zu kontrollieren und durchzusetzen. Sie müssen daher in der Regel mit baulichen Massnahmen ergänzt werden. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz für den Fall der Missachtung des Benützungsverbots eine Sperrung des Zugangs mittels Austausch der Schliessanlage angedroht hat. Die Vorinstanz 17 Vorakten pag. 152 18 Vgl. Schreiben der Beschwerdeführerin an die Beschwerdegegnerin vom 8. September 2021, Beilage 9B zur Duplik vom 10. März 2022 19 Beilage 12 zur Duplik vom 10. März 2022 20 Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau, Vereinbarung vom 16. Dezember 2021, Beschwerdebeilage Nr. 6