f) Der Inhalt des umstrittenen Benützungsverbots ist in Zusammenhang mit den übrigen Anordnungen und den Erwägungen zu lesen. Das Benützungsverbot beinhaltet das Verbot, den Garagenbetrieb in der Liegenschaft G.________ weiterzuführen. Die betrieblichen Tätigkeiten der E.________AG im Gebäude G.________ sind vollständig einzustellen. Die bereits vorhandenen Motorfahrzeuge dürfen jedoch im Untergeschoss gelagert bleiben. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass die Einlagerung von neuen Fahrzeugen ausgeschlossen ist. Aus dem Wortlaut der Anordnungen geht hinreichend hervor, dass Bauarbeiten zur Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen nicht vom Benützungsverbot erfasst sind.