Dem Bauinspektorat und dem Feueraufseher sei bekannt, dass die Beschwerdeführerin zur Planung und Umsetzung der Brandschutzauflagen die Firma SafeT Swiss AG beauftragt habe. Deren Gutachten werde aufzeigen, wie die verfügten Brandschutzmassnahmen konkret umgesetzt werden müssten. Bestrebungen zur vollständigen Erledigung der erforderlichen Massnahmen bzw. Umsetzung der Auflagen könnten «nicht 9 Michel Daum/David Rechsteiner, a.a.O., Art. 68 N. 48 10 Michel Daum/David Rechsteiner, a.a.O., Art. 27 N. 6