Brandschutzmängel bis am 31. August 2021. Zugleich drohte sie ein baupolizeiliches Verfahren an, wenn bis dahin keine Meldung für die Nachkontrolle eingehe.2 Die Beschwerdeführerin teilte der Stadt am 10. August 2021 mit, sie habe die Mieterin aufgefordert, die Pneulager im UG zu räumen. Der Einbau der Brandschutztüren verzögere sich, da die Staatsanwaltschaft die Garage bis auf Weiteres geschlossen und versiegelt habe.3 Mit Schreiben vom 17. September 2021 teilte die Stadt der Beschwerdeführerin mit, sämtliche Auflagen/Bedingungen gemäss Bauentscheid müssten umgesetzt sein und zur Abnahme gemeldet werden, bevor der Garagenbetrieb wieder aufgenommen werden dürfe.