2. Nachdem die Beschwerdeführerin das Formular Selbstdeklaration Baukontrolle 2 eingereicht und angekreuzt hatte, dass die Auflagen und Sicherheitsanforderungen «eingehalten» seien, führte die Stadt Burgdorf am 13. Oktober 2020 zusammen mit dem Kommandanten der Feuerwehr eine Kontrolle der Brandschutzmassnahmen durch. Dabei zeigte sich, dass die angeordneten Brandschutzmassnahmen nicht umgesetzt wurden, was die Beschwerdeführerin bestätigte.1 Die Stadt setzte der Beschwerdeführerin schliesslich Frist für die Behebung der 1 Vorakten pag. 105-102