2. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Büren an der Aare vom 9. März 2022 hinsichtlich der baulichen Sicherstellung, dass die Westseite der Parzelle Büren an der Aare Grundbuchblatt Nr. I.________ nicht mit Fahrzeugen befahren wird, wird neu auf den 30. November 2022 angesetzt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung