3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem forderte es die vorerst vom Beschwerdeführer 1 alleine unterzeichnete Beschwerde zu verbessern. Die von allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft A.________ unterzeichnete Beschwerde ging am 3. Mai 2022 bei der BVD ein. Mit Stellungnahme vom 6. Mai 2022 beantragt die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)