2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 7. April 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sinngemäss beantragen die Beschwerdeführenden die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung. Die Beschwerdeführenden machen insbesondere geltend, der Strassenanschluss an der Westseite hätte schon immer bestanden. Es sei nichts gebaut worden, weshalb es auch nichts zurückzubauen gebe.